Bestattungsvorsorge

Hat sich der Verstorbene nie mit seiner Familie oder Freunden über die Vorstellungen für die eigene Bestattung unterhalten und sich nicht zur gewünschten Bestattungsart oder den Umfang der Bestattungszeremonie geäußert, müssen sich nach seinem Tod die Angehörigen darüber Gedanken machen und Entscheidungen fällen. Kurz nach dem Todesfall und in einer schwierigen Phase der Trauer ist dies keine leichte Aufgabe. Die Organisation der Bestattung und die damit verbundenen Formalitäten können die trauernde Familie schnell überfordern. Daher ist es für die Hinterbliebenen eine große Entlastung, wenn sie in dieser schmerzhaften Zeit keine wichtigen Entscheidungen treffen müssen.

Bestattung nach den persönlichen Wünschen

Eine Bestattungsverfügung schließt man jedoch nicht nur für die Angehörigen ab, sondern sie gibt einem auch die Sicherheit, dass die Bestattung eines Tages nach den eigenen Wünschen abläuft. Ohne eine solche schriftliche Fixierung der persönlichen Vorstellungen können oder müssen die bestattungspflichtigen Hinterbliebenen über die gesamte Bestattung inklusive der Bestattungsart und dem Ablauf der Zeremonie verfügen. Hat sich der Verstorbene etwa eine Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung im Meer gewünscht, diesen Wunsch aber nie geäußert, kann es passieren, dass die unwissenden Verwandten ihn stattdessen mit einer Erdbestattung beisetzen.

Mit einer Bestattungsverfügung besteht nicht nur die Möglichkeit, die Bestattungsart und den Beisetzungsort festzulegen – auch Details zur Trauerfeier, der Floristik, der Wahl der Urne oder des Sarges bis hin zu Kleidungswünschen und der Musik können in einer solchen Verfügung festgehalten werden.

Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen

Neben der emotionalen Entlastung der Hinterbliebenen kann die Bestattungsvorsorge auch für eine Absicherung der Finanzierung sorgen und finanzielle Engpässe bei den Hinterbliebenen können vermieden werden.

Hinterlässt der Verstorbene keine finanziellen Mittel, muss die Beisetzung in der Regel von den Hinterbliebenen getragen werden. Dadurch kann es zu einer unerwarteten finanziellen Belastung kommen. Wer seine Verwandten vor diesen Kosten bewahren möchte, kann bereits zu Lebzeiten vorsorgen und für die eigene Bestattung sparen.

Vorsorgen mit einer Sterbegeldversicherung

Um finanziell vorzusorgen, kann unter anderem eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Bei dieser Form der Versicherung nimmt der Versicherungsnehmer entweder eine Einmalzahlung vor oder zahlt Monatsbeiträge. Im Todesfall wird die zuvor eingezahlte Summe von der Versicherung an die Begünstigten ausgezahlt und diese können den Betrag für die Finanzierung der Bestattung nutzen. Ein Vorteil dieser Finanzierungsart ist, dass Ersparnisse, die in einer Sterbegeldversicherung angelegt wurden, auch im Pflegefall nicht vom Sozialamt einzogen werden können. Die finanzielle Bestattungsvorsorge stellt somit sicher, dass zum Zeitpunkt der Bestattung ausreichend Geld für die gewünschte Beisetzung verfügbar ist. Die Angehörigen werden nicht oder nur im geringen Maße finanziell belastet. Ein Treuhandvertrag mit dem Bestatter oder das Sparen mit einem klassischen Sparkonto sind weitere Möglichkeiten, um die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten.

Da die Bestattung meist aus dem Erbe finanziert wird, kann es unter Umständen passieren, – falls man sich nie zur gewünschten Bestattung oder dem Umfang der Trauerfeier geäußert hat – dass die Angehörigen die Feierlichkeiten besonders klein und somit günstig halten, damit mehr vom Erbe übrig bleibt. Ob dies im Sinne des Verstorbenen ist, ist dann meist nicht relevant.

Sozialbestattung

In manchen Fällen gibt es aber auch keine Verwandten und niemand übernimmt die Verantwortung für die Organisation einer würdevollen Bestattung. Stehen keine Angehörigen zur Kostenübernahme zur Verfügung oder können den dazu verpflichteten Verwandten die Kosten nicht zugemutet werden (weil etwa der Nachlass für die Kostendeckung nicht ausreichend ist), übernimmt das Sozialamt diese Kosten im Rahmen einer Sozialbestattung. Bei dieser versucht das Amt, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Der Verstorbene hat zwar Anspruch auf eine würdevolle Bestattung, doch das Sozialamt ist nicht dazu verpflichtet, sämtliche Kosten – wie etwa für einen Trauerredner oder die Todesanzeige – zu tragen.

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